Ich habe in Bonn an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht studiert. Mein Rechtsreferendariat absolvierte ich im OLG-Bezirk Düsseldorf, wo ich mich ebenfalls auf die Bereiche Arbeits- und Sozialrecht konzentrierte. So wählte ich Stationen beim Arbeitsgericht, beim Landesarbeitsgericht, beim Sozialgericht Düsseldorf sowie bei der Kölner Arbeitsrechtskanzlei Uhlenbruch.
Nach dem zweiten Staatsexamen war ich zunächst zwei Jahre Lektorin im Bereich Arbeits- und Sozialrecht beim Bund Verlag, einem Kölner Fachverlag für Arbeitsrecht, der heute in Frankfurt ansässig ist. Im Anschluss daran erhielt ich im März 1997 die Anwaltszulassung und arbeitete zehn Jahre in der Brühler Arbeitsrechtskanzlei Felser in den Bereichen Individualarbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht und Sozialrecht. Anfang des Jahres 2003 erwarb ich die Zusatzqualifikation als „Fachanwältin für Arbeitsrecht“.
Im Februar 2007 wechselte ich in die Kanzlei Gärtner Schulze & Kollegen in Brühl, wo ich bis zur Beendigung der Sozietät am 31.12.2018 als angestellte Anwältin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht mit großer Freude erfolgreich tätig war.
Seit Beginn des Jahres 2019 bin ich nun selbstständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und betreibe gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Heino Schulze eine Bürogemeinschaft am alten Standort der Kanzlei Gärtner Schulze & Kollegen in Brühl.
Mein Aufgabengebiet besteht überwiegend in der Betreuung und Beratung von Arbeitnehmern und Betriebsräten sowie Arbeitgebern aus kleineren und mittelständischen Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dabei führe ich außergerichtliche Vergleichs- und Aufhebungsverhandlungen, selbstverständlich übernehme ich aber auch Prozessvertretungen durch alle Instanzen in den Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts.
Ein besonderer Beratungsschwerpunkt liegt im Kündigungsschutzrecht, der arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung, der Überprüfung von Arbeitszeugnissen sowie in allen betriebsverfassungsrechtlichen und mitbestimmungspflichtigen Fragen.
In der Vergangenheit mandatierten mich sehr häufig Arbeitnehmer aus den Bereichen der kirchlichen Einrichtungen sowie der Pflegeberufe, z.B. aus Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Behindertenwerkstätten.
Darüber hinaus bin ich Ansprechpartnerin für sozialrechtliche Streitigkeiten aus den Gebieten Rentenrecht (SGB VI), Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) sowie Arbeitsförderungsrecht (SGB III).
Ich bin verheiratet und Mutter von zwei Kindern.