// Rechtsgebiete

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Über mich

// Ihre Anwältin

„Die Gerechtigkeit ist das Recht des Schwächeren.“

– Joseph Jourbert –

über

26

Jahre Berufserfahrung

als Rechtsanwältin

über

2600

Mandate

über

21

Jahre Berufserfahrung

als Fachanwältin für
Arbeitsrecht

Zusammenhalt für unsere Mandanten

// Kooperation und Mitgliedschaften

Sofern in anderen Rechtsgebieten Bedarf an Beratung oder Prozessführung besteht, arbeite ich mit versierten und erfahrenen Kollegen zusammen, die Ihnen auf Wunsch selbstverständlich empfohlen werden und die Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung stehen.

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Dr. Peter Krumbiegel

Rechtsanwalt

Familienrecht
privates Baurecht
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Dürener Straße 342
50935 Köln
0221 – 944 0 200

Deutscher Anwaltverein e.V.

Kölner Anwaltverein e.V.

Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV

Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.

// Kosten

Viele Mandanten scheuen sich, zum Anwalt zu gehen, weil sie glauben, dass sie die Beauftragung nicht bezahlen können. Das ist jedoch ein Irrtum!

Kosten für eine Erstberatung:

Die Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch beträgt zwischen 100 € bis höchstens 190 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer.

Die übrigen Kosten, die nach der Erstberatung anfallen, werden meist auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet. Dabei werden grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren abgerechnet, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert des geltend gemachten Anspruchs richtet. Auch darüber spricht man in einer Erstberatung.

In seltenen Fällen wird für die außergerichtliche Tätigkeit eine Honorarvereinbarung abgeschlossen.

Besonderheiten im arbeitsgerichtlichen Prozess:

Im arbeitsgerichtlichen Prozess trägt jede Partei ihre erstinstanzlichen Kosten selbst. Das bedeutet einerseits, dass Sie die Kosten der Beauftragung in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht selbst tragen müssen, unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Andererseits müssen Sie aber den Anwalt der Gegenseite auf keinen Fall bezahlen.

Erst ab der zweiten Instanz (Landesarbeitsgericht ) kommt es für die Kostentragung darauf an, wer den Prozess gewinnt oder verliert.

Fazit:

Eine Erstberatung durch den Anwalt lohnt sich in jedem Fall, da man dort auch über die Kosten aufgeklärt wird. Danach kann man sich entscheiden, ob die Kanzlei mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragt werden soll oder nicht.

// Kontakt

Kontaktinformation
Wann Sie mich erreichen

Montag – Freitag: 9:30 – 17:30 Uhr

Individuelle Termine nach Vereinbarung.

Schreiben Sie mich sofort an mittels

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