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// Rechtsgebiete

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Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich die Mandanten bundesweit in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, wo ich mir als erfolgreiche Verhandlungsführerin einen Namen gemacht habe. Ich bin dabei außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen tätig.

Zu meinem Mandantenstamm gehören Arbeitnehmer aus allen Hierarchieebenen, Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen sowie Arbeitgeber aus kleineren und mittelständischen Unternehmen.

Die Tätigkeitsschwerpunke sind dabei:

  • Arbeitsvertragsgestaltungen
  • Arbeitszeit
  • Abmahnungen
  • Versetzungen, Umsetzungen
  • Aufhebungsverträge
  • Kündigungen
  • Abwicklungsverträge
  • Befristungen, Entfristungen
  • Mobbing
  • Zeugnisse
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Berufsausbildungsrecht
  • Verfahren vor den Integrationsämtern (§168 SGB IX)
  • Wettbewerbsverbote
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Scheinselbstständigkeit
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Mitbestimmung im Betrieb

Ich habe den Anspruch, sämtliche rechtlichen Fragen verständlich zu erklären und mich für Ihr Problem, egal wie groß oder klein, einzusetzen und Ihnen damit zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Sozialrecht

Ich bin Ihnen behilflich bei der Durchsetzung der Leistungen und Ansprüche von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis hin zum Klageverfahren vor dem Sozialgericht, Landes- oder Bundessozialgericht. Dabei lege ich Wert auf eine möglichst schnelle Einigung, die oft auch außergerichtlich möglich ist, scheue aber auch nicht die Beschreitung des gerichtlichen Weges.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen hierbei im:

  • Arbeitsförderungsrecht (SGB III), vor allem bei Arbeitslosengeldbescheiden
  • Bereich der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)
  • Rentenversicherungsrecht (SGB VI)
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Über mich

// Ihre Anwältin

„Die Gerechtigkeit ist das Recht des Schwächeren.“

– Joseph Jourbert –

über

26

Jahre Berufserfahrung

als Rechtsanwältin

über

2600

Mandate

über

21

Jahre Berufserfahrung

als Fachanwältin für
Arbeitsrecht

Zusammenhalt für unsere Mandanten

// Kooperation und Mitgliedschaften

Sofern in anderen Rechtsgebieten Bedarf an Beratung oder Prozessführung besteht, arbeite ich mit versierten und erfahrenen Kollegen zusammen, die Ihnen auf Wunsch selbstverständlich empfohlen werden und die Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung stehen.

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Dr. Peter Krumbiegel

Rechtsanwalt

Familienrecht
privates Baurecht
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Dürener Straße 342
50935 Köln
0221 – 944 0 200

Deutscher Anwaltverein e.V.

Kölner Anwaltverein e.V.

Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV

Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.

// Kosten

Viele Mandanten scheuen sich, zum Anwalt zu gehen, weil sie glauben, dass sie die Beauftragung nicht bezahlen können. Das ist jedoch ein Irrtum!
Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht:

Sollte eine Rechtsschutzversicherung nicht bestehen und nur geringes Einkommen und Vermögen vorhanden sein, kann für die außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht und für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Sofern die Hilfen abgewiesen werden, müssen Sie die entstehenden Kosten selber tragen.  Sie sollten daher immer zu Beginn eines Beratungsgesprächs über die Kosten sprechen!

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben:

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten in den meisten Fällen die Kosten der Anwaltstätigkeit.

Im Sozialrecht übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel nur die Kosten ab dem Klageverfahren, nicht aber die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit im Widerspruchsverfahren.

Wenn Sie sicher sein wollen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit  übernimmt, können Sie sich vorher mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen und sich eine Schadennummer geben lassen.

Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage nicht erteilt, können Sie dies gerne direkt zu Beginn eines Beratungsgesprächs  thematisieren.  Über evtl. anfallende Kosten wird dann direkt gesprochen; die Rechtsschutzversicherung wird in den meisten Fällen nochmals angeschrieben. Oftmals wird eine Deckungszusage nachträglich noch erteilt.

Kosten für eine Erstberatung:

Die Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch beträgt zwischen 100 € bis höchstens 190 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer.

Die übrigen Kosten, die nach der Erstberatung anfallen, werden meist auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet. Dabei werden grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren abgerechnet, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert des geltend gemachten Anspruchs richtet. Auch darüber spricht man in einer Erstberatung.

In seltenen Fällen wird für die außergerichtliche Tätigkeit eine Honorarvereinbarung abgeschlossen.

Besonderheiten im arbeitsgerichtlichen Prozess:

Im arbeitsgerichtlichen Prozess trägt jede Partei ihre erstinstanzlichen Kosten selbst. Das bedeutet einerseits, dass Sie die Kosten der Beauftragung in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht selbst tragen müssen, unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Andererseits müssen Sie aber den Anwalt der Gegenseite auf keinen Fall bezahlen.

Erst ab der zweiten Instanz (Landesarbeitsgericht ) kommt es für die Kostentragung darauf an, wer den Prozess gewinnt oder verliert.

Fazit:

Eine Erstberatung durch den Anwalt lohnt sich in jedem Fall, da man dort auch über die Kosten aufgeklärt wird. Danach kann man sich entscheiden, ob die Kanzlei mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragt werden soll oder nicht.

// Kontakt

Kontaktinformation
Wann Sie mich erreichen

Montag – Freitag: 9 – 17 Uhr

Individuelle Termine nach Vereinbarung.

Schreiben Sie mich sofort an mittels

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